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Geschäftsordnung für die Fachausschüsse
Geschäftsordnung für die Fachausschüsse
(Genehmigt in den Sitzungen des Vorstandes vom 4. Februar 1950, 20. Mai 1950, 21. Mai 1968 und 3. März 1977 und 23. Februar 1984)
1. Die Aufgabe der Fachausschüsse ist: die Pflege des Erfahrungsaustausches zwischen Spezialisten der gleichen Fachrichtung; die Abgabe von wissenschaftlich begründeten Urteilen über Probleme dieses Fachgebietes; die gegenseitige Unterstützung bei als wichtig anerkannten Forschungsarbeiten der einzelnen Mitglieder und Lösungen von Aufgaben, die zweckmäßig nicht von einem Forscher oder Werk allein bewältigt werden können, durch Organisierung einer wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeit.
2. Der Fachausschuss wird durch einen Obmann geführt, der durch die Mitglieder des Ausschusses mit einfacher Mehrheit gewählt und zur Bestellung dem Vorstand der ASMET vorgeschlagen wird. (§ 9, Abs. (2) f) der Satzungen des Vereins.) Auf Wunsch mindestens eines Mitgliedes hat die Wahl geheim zu erfolgen. Die Funktionsperiode des Obmannes beträgt 3 Jahre. Wiederwahlen sind möglich, jedoch nur einmal unmittelbar nach einer abgelaufenen Amtsperiode. Bei Neugründung eines Fachausschusses wird der 1. Obmann vom Vorstand ernannt.
3. Der Obmann jedes Fachausschusses beruft seinen Stellvertreter und alle übrigen Mitglieder des Fachausschusses. Diese müssen persönliche Mitglieder der ASMET sein und in der Regel aus Mitgliedswerken oder Hochschulinstituten kommen. Die Einladung von Gästen für eine zeitlich befristete Mitarbeit auf längstens 1 Jahr ist möglich. Der Obmann ist berechtigt innerhalb seines Fachausschusses einen kleinen Arbeitsausschuss, in dem er selbst den Vorsitz führt, sowie zur Behandlung von Sonderaufgaben Unterausschüsse einzusetzen. Im letzteren Fall beruft er zunächst die Obmänner der Unterausschüsse und lässt sich von diesen Vorschläge für die personelle Zusammensetzung erstatten. Für alle Berufungen sollen die wissenschaftliche Eignung und fachliche Erfahrung des Mitglieds maßgebend sein. Grundsätzlich sollen nur im aktiven Dienst stehende Fachleute berufen werden bzw. im Ausschuss verbleiben. Soweit es sich mit der Aufgabe vereinbaren lässt, sollen die Vertreter verschiedener Werke nach Möglichkeit annähernd gleichmäßig berücksichtigt werden, um eine genügend breite Basis des Erfahrungsaustausches und der Gemeinschaftsarbeiten zu sichern; jedoch muss im Interesse der Arbeitsfähigkeit die Mitgliederzahl beschränkt bleiben, und es ist Aufgabe des Obmannes des Fachausschusses in dieser Hinsicht auf Einhaltung des Optimums zu achten. Bei breiten Fachgebieten soll jedes Werk von nur einem Fachmann im Ausschuss oder Unterausschuss vertreten sein.
a. Zur Behandlung begrenzter Themen, an der zweckmäßig Spezialisten aus verschiedenen Unterausschüssen oder Fachausschüssen, gegebenenfalls unter Zuziehung außenstehender Persönlichkeiten, zusammenarbeiten müssen, können vorübergehend besondere "Studiengemeinschaften" gebildet werden. Sie werden vorn fachlich nächstzuständigen Fachausschussobmann im Einvernehmen mit den Beteiligten eingesetzt.
4. Die Zusammensetzung aller Fachausschüsse und eintretende Veränderungen müssen durch den Obmann des Fachausschusses jeweils dem Geschäftsausschuss des Vorstandes für die Zwecke der Geschäftsführung des Vereins angezeigt werden. Der Obmann des Geschäftsausschusses gehört von Amts wegen allen Fachausschüssen und deren Gliederungen an. Er kann sich in den Sitzungen durch ein anderes Mitglied des Geschäftsausschusses vertreten lassen.
5. Innerhalb jedes Fachausschusses halten der Arbeitsausschuss und jeder Unterausschuss mindestens zweimal im Kalenderjahr Sitzungen ab. Diese finden für gewöhnlich in Leoben statt, ausnahmsweise im Einvernehmen mit dem Geschäftsausschuss an einem anderen Ort.
6. Die Aussendung der Einladungen zu den Sitzungen erfolgt nach Abstimmung mit der Geschäftsführung des Vereins durch den Obmann. Die Einladungen sollen spätestens eine Woche vor dem Termin versandt werden. Die Tagesordnung muss von den Obmännern aufgestellt werden und wird in der Einladung bekannt gegeben. Es muss die Geschäftsführung auf jeden Fall einen Durchschlag der Einladung mit der Tagesordnung und Namensliste erhalten.
7. Im Abstand von jeweils spätestens einem Jahr werden von den Obmännern der Fachausschüsse oder in deren Auftrag von anderen Mitgliedern dieser Ausschüsse in einer Vortragsveranstaltung der ASMET ausführliche Referate gehalten.
a. Über den neuesten Stand der Entwicklung auf dem betreffenden Fachgebiet an Hand der Weltliteratur und
b. über die Tätigkeit des Fachausschusses und nach Möglichkeit über den Fortschritt seiner Arbeit.
Nach Notwendigkeit können diese Referate auch nach den Gebieten der einzelnen Unterausschüsse getrennt erstattet werden.
8. Über jede Sitzung im Rahmen der Fachausschüsse und deren Gliederungen (Arbeitsausschuss und Unterausschüsse) ist eine eingehende Niederschrift zu verfassen. Hiezu bestimmt der jeweilige Obmann ein Mitglied, Gegebenenfalls abwechselnd, als Protokollführer. Er kann auch außerhalb stehende Kräfte als Protokollführer heranziehen; wenn hierdurch dem Verein Kosten erwachsen, ist aber die vorherige Zustimmung des Geschäftsausschusses des Vorstandes einzuholen. Die Reinschrift des Protokolls soll grundsätzlich innerhalb einer Woche nach der Sitzung durchgeführt werden und darf sich nur ausnahmsweise verzögern. Sie wird vom Protokollführer unterfertigt und dem Obmann des Arbeitsausschusses bzw. Unterausschusses übergeben; dieser verschickt sie unmittelbar an die Mitglieder mit der Aufforderung, Wünsche für Berichtigung innerhalb einer weiteren Woche ihm bekannt zugeben, andernfalls die Fassung als anerkannt gilt. Nach Ablauf dieser Frist und allfälliger Berichtigung unterfertigt auch der Obmann des Arbeitsausschusses bzw. Unterausschusses die Niederschrift und übergibt zwei Gleichstücke der Geschäftsführung der ASMET für die Registratur. Falls es sich um die Niederschrift einer Unterausschusssitzung handelt, ist gleichzeitig ein weiteres Exemplar dem Obmann des Fachausschusses zu übergeben.
9. Es ist Aufgabe des Obmannes des Fachausschusses, die publizistische Tätigkeit innerhalb seines Fachausschusses zu fördern. Die Veröffentlichungen sollen bis auf weiteres bevorzugt in den "Berg- und Hüttenmännischen Monatsheften" erfolgen. Die beabsichtigten Veröffentlichungen der Unterausschüsse sind vorher dem Obmann des Fachausschusses zur Stellungnahme vorzulegen. Im Untertitel ist in Klammer anzuführen "Bericht des Fachausschusses für..." (bzw. des "Unterausschusses für ) des Vereins "ASMET". Der Arbeitsausschuss bzw. Unterausschuss beschließt, wer als Verfasser zeichnet; in der Regel wird dies der jeweilige Obmann sein. Die Mitarbeiter an einer Gemeinschaftsuntersuchung, deren Ergebnisse veröffentlicht werden, werden zumindest in einer Fußnote namentlich angeführt. Von allen beabsichtigten Veröffentlichungen aus dem Bereich seines Fachausschusses unterrichtet der Obmann die Geschäftsführung und sorgt dafür, dass nach Erscheinen des Druckes ihr mindestens zwei Sonderdrucke für die Registratur übergeben werden.
Die mit den wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeiten innerhalb der Fachausschüsse verbundenen Kosten tragen in der Regel anteilig die Werke, deren Vertreter mitarbeiten. Wenn in einem besonderen Fall die Bestellung von Vereinsmitteln für eine Arbeit nötig ist, stellt der Obmann des Fachausschusses vorher einen begründeten Antrag an den Geschäftsausschuss des Vorstandes.




